Willkommen bei SPORTGUIDE.ROCKS!
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise (nachfolgend „Reise“) mit uns entschieden haben und bedanken uns für Ihr Interesse. Die Buchung der Reise setzt voraus, dass Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB “) zustimmen. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch, bevor Sie Reise buchen. Durch die Buchung der Reise erklären Sie Ihr Einverständnis, an diese AGB gebunden zu sein.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Die AGB gelten für alle Verträge zwischen
Martin Ladstätter
Dorfstraße 18a
85232 Bergkirchen
Tel.: +49 (0) 170-7475237
E-Mail: info@sportguide.rocks
Internet: https://sportguide.rocks/
USt.-IdNr.: DE341782860
(nachfolgend „ Reiseveranstalter “) und den Kunden (nachfolgend geschlechtsneutral „ Reisende bzw. Kunde “), gemeinsam mit Reiseveranstalter auch „ Parteien “) des unter dem Link https://sportguide.rocks/ abrufbaren Portals und allen zu den Domains gehörenden Subdomains.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn die Nutzer Verbraucher sind. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Demgegenüber ist Unternehmer gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Die AGB von SPORTGUIDE.ROCKS gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Nutzer werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SPORTGUIDE.ROCKS deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1. SPORTGUIDE.ROCKS stellt dem Reisenden eine kommerzielle Mitfahrgelegenheit im Kraftomnibus zur Verfügung, für die gemeinsame Ausübung aller Arten von Sport- und Freizeitaktivitäten.
2.2. Vertragsgegenstand ist somit der der Transport mit einem Kraftomnibus zur gemeinsamen Ausübung von Freizeitaktivitäten. Die Freizeitaktivitäten erfolgen ohne Führung durch den Reiseleiter von SPORTGUIDE.ROCKS und sind somit eigenverantwortlich durchzuführen.
2.3. Der Kunde bietet dem Reiseveranstalter bei der Buchung einen verbindlichen Reisevertrag an. Dieses Angebot basiert auf den Reiseprospekten des Reiseveranstalters und den ergänzenden Informationen im Internet unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4. Der Kunde kann die Buchung auf elektronischem Weg durchführen.
2.5. Der Kunde ist für die Vertragsverpflichtungen von allen Mitreisenden verantwortlich, für die er die Buchung vornimmt. Bei Minderjährigen muss ein gesetzlicher Vertreter die Anmeldung vornehme und den Minderjährigen bei der Reise begleiten.
2.6. Der Vertrag kommt durch eine Annahmeerklärung des Reiseveranstalters an den Kunden zustande. Der Reiseveranstalter übermittelt dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung.
2.7. SPORTGUIDE.ROCKS erstellt, wartet und unterhält das Portal, für die Buchung der Reisen und fungiert als Reiseveranstalter und ist somit Vertragspartner zwischen den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen. Für die Durchführung der Verträge gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Leistungen / Leistungsänderungen
3.1. Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus der jeweils aktuellen Beschreibung der Reise auf der Website des Reiseveranstalters und aus den Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2. Der Reiseveranstalter darf Leistungsänderungen vornehmen, wenn der Kunde nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit sie nicht erheblich und für den Kunden zumutbar sind.
3.3. Der Reiseveranstalter muss dem Kunden sofort mitteilen, wenn sich etwas an der Reise ändert.
3.4. Leistungsänderungen, z.B. Änderungen der Reiseroute, sind mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich. Diese müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
3.5. Wenn die Preise für die Reise um mehr als 10% steigen oder sich eine Reiseleistung erheblich ändert, kann der Kunde gebührenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.
3.6. Wenn der Kunde nicht zur Abfahrt oder zur vereinbarten Rückfahrtszeit erscheint, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf die Rückfahrt. Der Kunde musst dann auf eigene Kosten die Rückreise antreten. Der Reiseveranstalter haftet nicht dafür.
3.7. Wenn der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nimmt, bemüht sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.
4. Zahlung
4.1. Der volle Reisepreis kann auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 75 EUR nicht übersteigt.
4.2. Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
4.3. Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „Stripe“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend "Stripe"). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unterhttps://stripe.com/de abrufbar.
4.4. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
4.5. Der Preis ist sofort nach Abschluss des Vertrages fällig.
5. Einlösung von Aktionsgutscheinen
5.1. Gutscheine, die vom Reiseveranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Reisenden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
5.2. Aktionsgutscheine können nur von Verbrauchern eingelöst werden.
5.3. Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.
5.4. Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
5.5. Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
5.6. Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.
5.7. Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
5.8. Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
5.9. Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Reisende die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Reise im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts storniert.
5.10. Der Aktionsgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Aktionsgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.
Rücktritt / Kündigung / Vertragsübertragung durch den Kunden
6.1.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem
Reiseveranstalter unter nachfolgendem Kontakt zu erklären:
Martin Ladstätter
Dorfstraße 18a
85232 Bergkirchen
E-Mail: info@sportguide.rocks
6.2. Wenn der Kunde vom Beförderungsvertrag zurücktritt, kann das Unternehmen Ersatz für die getroffenen Beförderungsvorkehrungen verlangen. Dieser Anspruch ist pauschaliert und berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Unternehmen. Die Höhe des pauschalierten Ersatzanspruches vom Beförderungspreis vor Durchführung der Beförderungsleistung staffeln sich wie folgt:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis
- ab 29 bis 11 Tage vor Reisebeginn 25% vom Reisepreis
- ab 10 bis 5 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
- ab 4 bis 1 Tage vor Reisebeginn 90% vom Reisepreis
- bei Nichtantritt am Reisetag 100%
6.3. Der Kunde kann nachweisen, dass beim Reiseveranstalter kein Schaden eingetreten ist oder der Schaden wesentlich geringer ist als die Pauschale.
6.4. Der Reisende kann verlangen, dass jemand anderes an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt und als Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann entscheiden, ob eine dritte Person an der Reise teilnimmt oder nicht, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder die Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegensteht.
6.5. Wenn eine andere Person in den Vertrag eintritt, sind sowohl diese Person als auch der ursprüngliche Reisende für den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten verantwortlich und somit Gesamtschuldner.
7. Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1. Der Reiseveranstalter kann bis 6 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wenn die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Reisende die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
7.2. Wenn der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktritt, kann der Reisende stattdessen die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Reise verlangen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7.3. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag jederzeit kündigen, wenn der Reisende die Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Reisepreises. Der Reiseteilnehmer hat auch keine weiteren Ansprüche.
7.4. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann jede Vertragspartei den Reisevertrag nach Maßgabe von § 651 j BGB kündigen.
8. Haftung und Beschränkung der Haftung
8.1. Der Reiseveranstalter ist für die sorgfältige Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen verantwortlich. Zudem muss er die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen.
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die durch Fremdleistungen entstanden sind. Diese müssen im Reiseprospekt und in der Reisebestätigung als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet sein, sodass sie für den Reisenden erkennbar sind.
8.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die durch Fremdleistungen entstanden sind. Diese müssen im Reiseprospekt und in der Reisebestätigung als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet sein, sodass sie für den Reisenden erkennbar sind.
8.4. Gepäcktransport (Langlaufausrüstung, Zubehör etc.) erfolgt in normalem Umfang. Für im Bus zurückgelassene Gepäckstücke und Wertgegenstände (Handy, Kamera, Geld etc.) übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. Der Reisende haftet für Schäden die durch von ihm mitgeführten Sachen verursacht werden.
8.5. Der Reiseveranstalter haftet nur für Schäden, die nicht Körperschäden sind, bis zu dreimal dem Reisepreis, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Der Reiseveranstalter ist für Schäden, die dem Reisenden durch einen Leistungsträger entstehen, verantwortlich.
8.6. Der Reiseveranstalter haftet nur für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und die Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.7. Die Haftungshöchstsumme gilt je Reisenden und Reise.
9. Gewährleistung
9.1. Wenn die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2. Wenn die Reise nicht ordnungsgemäß erbracht wird, kann der Reisende eine Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis wird in dem Verhältnis herabgesetzt, in dem der Wert der Reise im ordnungsgemäßen Zustand zum tatsächlichen Wert gestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3. Wenn eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird und der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe leistet, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Das Recht auf Kündigung des Vertrages besteht auch, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels nicht zumutbar ist. Abhilfe, unter Bestimmung einer Frist, ist nur dann nicht nötig, wenn sie unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.
9.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
9.5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Mitwirkungspflicht
10.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen mitzuwirken und Schäden zu vermeiden und diese umgehend der Reiseleitung zu melden. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Wenn es auf der Reise keine örtliche Reiseleitung gibt, ist die Mängelanzeige und das Abhilfeverlange an den Reiseveranstalter an dessen Sitz zu richten. Wenn der Reisende es schuldhaft unterlässt, einen Mangel anzuzeigen, hat der Reisende keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1. Der Reisende hat nach den §§ 651 c bis 651 f BGB einen Monat Zeit (nach vertraglichem Durchführungsdatum der Tagesreise), um Ansprüche wegen eines Mangels der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Wenn er diese Frist versäumt, kann er nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Schuld an der Einhaltung der Frist gehindert wurde.
11.2. Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden.
11.3. Die Ausschlussfrist sowie die Verkürzung der Verjährungsfrist gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters beruhen, sowie bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters beruhen. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt außerdem nicht, wenn der Reiseveranstalter einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
12. Paß-, Visa- und Gesundheits-bestimmungen
12.1. Es wird vorausgesetzt, dass der Reisende für Reisen ins Ausland gültige Reisedokumente mitführt. Der Reiseveranstalter teilt dem Reisenden mit, welche weiteren Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen für das jeweilige Land gelten, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden kann. Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, gehen zu seinen Lasten.
12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen der notwendigen Reisedokumente, Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reisende durch den Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
13. Bildnutzung/ Datennutzung/ Datenschutz
13.1. Der Reisende, stimmt damit überein, dass der Reiseveranstalter Fotos vom Reisenden machen kann und diese unentgeltlich verwenden darf, um seine Reisen zu vermarkten. Der Reisende kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.
13.2. Die Reisende willigen hiermit in die Speicherung der von ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten ein. Dies gilt auch für die Speicherung der IP-Adressen, die bei jeder Nutzung des Portals übermittelt werden. Die Reisende willigen insbesondere auch in die Darstellung der von ihnen eingegebenen und freigegebenen personenbezogenen Daten in ihrer Profildarstellung innerhalb des Portals für andere registrierte Nutzer des Portals ein. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung von SPORTGUIDE.ROCKS.
13.3. Die Nutzung des Portals macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch SPORTGUIDE.ROCKS unumgänglich. SPORTGUIDE.ROCKS versichert, alle gespeicherten Daten sorgsam zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Einwilligungen der Nutzer zu verarbeiten. Eine darüberhinausgehende Nutzung personenbezogener Daten erfolgt durch SPORTGUIDE.ROCKS nur, sofern dies gesetzlich zulässig ist oder die Nutzer vorab eingewilligt haben.
13.4. Die Nutzer erklären sich ferner damit einverstanden, dass SPORTGUIDE.ROCKS personenbezogene Daten der Nutzer für Direktmarketingzwecke benutzt. Dazu zählt die werbliche Ansprache der Nutzer per E-Mail.
13.5. Sofern und soweit SPORTGUIDE.ROCKS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Nutzers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
13.6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).
14. Alternative Streitbeilegung
14.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
14.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Universalschlichtungsstelle ist SPORTGUIDE.ROCKS nicht verpflichtet und nicht bereit.
15. Änderung der AGB
15.1. SPORTGUIDE.ROCKS behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für die Nutzer nicht zumutbar. SPORTGUIDE.ROCKS wird die Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widersprechen Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als von den Nutzern angenommen. SPORTGUIDE.ROCKS wird die Nutzer in der Benachrichtigung auf ihr Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widersprechen die Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das jeweilige Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
15.2. SPORTGUIDE.ROCKS behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
- soweit SPORTGUIDE.ROCKS hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit SPORTGUIDE.ROCKS damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit SPORTGUIDE.ROCKS zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Nutzer ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für die Nutzer.
15.3. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
16.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Reiseveranstalters. Hat der Reiseteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Reiseveranstalters.
16.3. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 21.11.2022